AGB

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hinweis zur Benutzung:

Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung wird auf die Nennung beider Geschlechter verzichtet, wo eine geschlechtsneutrale Formulierung nicht möglich war. In diesen Fällen beziehen die verwendeten männlichen Begriffe die weiblichen Formen ebenso mit ein.

§ 1 Allgemeines

a) Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung für alle Geschäftsbeziehungen zwischen HUBERS Umzüge & Transporte, folgend HUBERS (eine Marke der PR MEDIA GmbH), In der Ruhrau 26, 47058 Duisburg und Ihnen. Sollten Sie entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden, wird diesen hiermit ausdrücklich widersprochen. Soweit der Kunde Unternehmer ist, gelten diese AGB auch für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte gleicher Art mit dem Kunden.

b) Vertragsvereinbarung
Vertragssprache ist deutsch. Kunde kann nur werden, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und voll geschäftsfähig ist.

c) Vertragsschluss
Soweit der Vertrag nicht mittels Individualvereinbarung geschlossen wird, erfolgt der Buchungsvorgang über diese Internetseite mittels folgender zwei Schritte. Im ersten Schritt wählt der Kunde die gewünschten Dienstleistung (Guthaben) aus. Im zweiten Schritt gibt er seine Daten einschließlich Rechnungsanschrift ein und wählt die Zahlungsmethode aus. Durch den Klick auf den Button „kostenpflichtig bestellen“ bestätigt der Kunde seine Angaben. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. HUBERS wird den Zugang der Beauftragung des Kunden unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Beauftragung dar. HUBERS ist berechtigt, das in der Beauftragung liegende Vertragsangebot innerhalb von fünf Tagen nach Eingang der Beauftragung per E-Mail, Fax, Telefon, postalisch oder durch Erbringung der Dienstleistung verbindlich anzunehmen. Durch die Zahlung kommt ein Vertrag zwischen HUBERS und dem Kunden zustande.

d) Speicherung des Vertragstexts
Der Vertragstext wird von HUBERS gespeichert und dem Kunden nach Absendung seiner Bestellung nebst den vorliegenden AGB und Kundeninformationen in Textform (z.B. E-Mail, Fax oder postalisch) zugeschickt. Der Vertragstext kann vom Kunden nach Absendung seiner Bestellung jedoch nicht mehr über die Internetseite des Verkäufers abgerufen werden. Der Kunde kann über die Druckfunktion des Browsers die maßgebliche Website mit dem Vertragstext ausdrucken.

e) Nachträgliche Änderung der Geschäftsbedingungen
HUBERS ist zur nachträglichen Anpassung und Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber bestehenden Geschäftsbeziehungen berechtigt, soweit Änderungen in der Gesetzgebung oder Rechtsprechung es erfordern oder sonstige Umstände dazu führen, dass das vertragliche Äquivalenzverhältnis nicht nur unwesentlich gestört ist. Eine nachträgliche Änderung der Geschäftsbedingungen wird wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Mitteilung der Änderung widerspricht. HUBERS wird den Kunden bei Fristbeginn ausdrücklich auf die Wirkung seines Schweigens als Annahme der Vertragsänderung hinweisen und ihm während der Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung einräumen. Widerspricht der Kunde fristgemäß, können sowohl HUBERS, als auch der Kunde das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen.

§ 2 Leistungsbeschreibung

a) Allgemeines

Vertragsgegenstand und Umfang ist die jeweilige gebuchte Leistung i.V.m. Mit den individuell vereinbarten Einzelbestimmungen für die Werkserstellung, welche sich aus der Checkliste (Pflichtenheft), dem Bestellformular oder dem Produktblatt ergeben. Leistungen im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen können insbesondere sein:

1. Zusendung von Umzugsanfragen per E-Mail

b) Leistungserbringung
HUBERS erbringt seine Leistungen durch Zusendung der Umzugsanfragen. Die Weiterleitung der Umzugsanfragen an den Kunden erfolgt innerhalb von 2 Werktagen. Ist die E-Mailadresse des Kunden nicht erreichbar, so wird HUBERS seiner Bringschuld entbunden. Ein Nachweis über den Zustellversuch per E-Mail ist seitens HUBERS zu erbringen. Das erworbene Guthaben des Kunden wird durch die jeweiligen Umzugsanfragen reduziert. Darüber setzt HUBERS den Kunden in der jeweiligen Umzugsanfrage in Kenntnis. Die Umzugsanfragen inkludieren Umzugskunden die entweder in einem Radius von 200 km, gemessen vom Standort des Kunden, hin- oder wegziehen. Zumindest gewährleistet HUBERS Umzugsanfragen aus dem jeweiligen Bundesland des Kunden, auch hier ist entscheidend, dass der Umzugskunde in das jeweilige Bundesland hin- oder wegzieht.

c) Leistungsverzögerungen
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von HUBERS nicht verhindert werden können (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), hat HUBERS nicht zu vertreten. Sie berechtigen HUBERS dazu, die Lieferung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.

d) Rücktritt
Bei Nichtverfügbarkeit aus zuvor genannten Gründen kann HUBERS vom Vertrag zurücktreten. HUBERS verpflichtet sich dabei, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und etwaig bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.

e) Leistungszeit
Eine Vertragslaufzeit oder ein Abonnement wird hierbei nicht geschlossen. HUBERS kann nicht bestimmen, wann und in welcher Frequenz Umzugsanfragen an den Kunden weitergereicht werden. Das Guthaben kann zu keinem Zeitpunkt verfallen.

§ 3 Zahlung

a) Preise
Sämtliche Preise verstehen sich inklusive Umsatzsteuer.

b) Rechnungen

Der Kunde erhält die Rechnungen bzw. Berechnung der vereinbarten und fälligen Vergütung in elektronischer Form als PDF-Dokument, nach dem vollständigen Zahlungseingang.

c) Zahlungsverzug
Der Kunde gerät mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Bestellbestätigung bei HUBERS eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 5,00 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet, bzw. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist. Sollte der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug geraten, so behält sich HUBERS vor, Mahngebühren in Höhe von 2,50 Euro in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Dem Kunden verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass HUBERS kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. HUBERS wird den Kunden auf diese Folge seines Zahlungsverzugs in einer Mahnung hinweisen, welche mittels E-Mail an die vom Kunden zuletzt genannte E-Mail-Adresse versandt wird. Ist die Mahnung per E-Mail nicht zustellbar, ist die HUBERS berechtigt, den Zugang sofort vorläufig zu sperren. Im Verzug des Kunden besteht die Zahlungspflicht des Kunden trotz gesperrtem Zugang fort.

d) Zurückbehaltungsrecht
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie die Verpflichtung des Kunden beruhen.

e) Zahlungsweise
Der Kunde hat die Möglichkeit per Paypal oder Überweisung seiner Zahlungspflicht nachzukommen.

§ 4 Widerrufsbelehrung für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (PR MEDIA GmbH, In der Ruhrau 26, 47058 Duisburg, E-Mail: info@pr-media.eu) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

– Ende der Widerrufsbelehrung –

Besondere Hinweise zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Zahlung des Kunden erfolgt ist.

§ 5 Haftung

a) Haftungsausschluss
HUBERS sowie ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Soweit wesentliche Vertragspflichten (folglich solche Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist) betroffen sind, wird auch für leichte Fahrlässigkeit gehaftet. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Gegenüber Unternehmern haftet HUBERS im Falle eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen nicht wesentliche Vertragspflichten nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.

b) Haftungsvorbehalt
Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.

c) Datensicherung
HUBERS führt im Rahmen der Leistungserbringung effektive Datensicherungen durch, übernimmt jedoch keine allgemeine Datensicherungsgarantie für die vom Nutzer übermittelten Daten. Der Nutzer ist auch selbst dafür verantwortlich in regelmäßigen Abständen angemessene Backups seiner Daten zu erstellen und so einem Datenverlust vorzubeugen. HUBERS lässt bei der Erbringung der vereinbarten Dienstleistung die angemessene Sorgfalt walten und wird die Datensicherung mit der erforderlichen Fachkenntnis erbringen. HUBERS sichert jedoch nicht zu, dass die gespeicherten Inhalte oder Daten, auf die der Nutzer zugreift, nicht versehentlich beschädigt oder verfälscht werden, verloren gehen oder teilweise entfernt werden.

§ 6 Besondere Regelungen für den Bereich Hosting- und Domainverträge

a) Support

Gegenstand der Anwenderunterstützung des Kunden (Support) sind sämtliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen in deutscher Sprache mit Ausnahme von Planungsarbeiten und Überwachungsleistungen. Der Kunde programmiert und pflegt die Inhalte auf den durch HUBERS vertragsgemäß bereitgestellten Speicherplätzen in alleiniger Verantwortung.

d) Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

1. Der Kunde hat seine Kenndaten (Name, Anschrift, Bankverbindung usw.) bei der Anmeldung wahrheitsgemäß mitzuteilen und ist darüber hinaus verpflichtet, der HUBERS unverzüglich jede Änderung seines Namens, seiner Firma, seines Wohn- oder Geschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsanschrift sowie seiner Rechtsform mitzuteilen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, seine persönlichen Login-Kennungen und Passwörter vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

3. Dritte dürfen weder direkt, noch indirekt die Dienste von der HUBERS anstelle des Kunden nutzen. Es sei denn, dass der Dritte im Geschäftsbetrieb des Kunden beschäftigt oder Angehöriger einer dauerhaften häuslichen

Lebensgemeinschaft ist. Bei unberechtigter Nutzung durch dritte Personen haftet der Kunde für einen eventuellen Missbrauch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er die HUBERS schriftlich oder telefonisch zur Sperrung aufgefordert hat, es sei denn, der Kunde hat den Missbrauch nicht zu vertreten.

4. Dem Kunden ist es untersagt, bei der Inanspruchnahme der Dienste der HUBERS die Rechte Dritter zu verletzen oder Dritte sonst zu belästigen. Der Missbrauch oder die Vornahme rechtswidriger Handlungen ist untersagt.

Der Kunde ist verpflichtet, die Nutzung der Dienste der HUBERS mit der größtmöglichen Sorgfalt durchzuführen. Der Kunde hat auch im Übrigen die Erfüllung gesetzlicher Voraussetzungen und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme am HUBERS-Netz erforderlich sein sollten.

5. Es ist dem Kunden untersagt, solche Materialien zu veröffentlichen oder zu versenden, die gegen geltendes Recht, insbesondere gegen das Urheberrecht oder das Strafrecht verstoßen oder ansonsten sittenwidrig sind. Gleichfalls ist es dem Kunden untersagt, auf rechtsverletzende oder sittenwidrige Materialien und Inhalte im Sinne des Satz 1 etwa durch einen Link zu verweisen. Insbesondere ist es verboten, die folgenden Inhalte

und Materialien zu verwenden, zu verbreiten, zu veröffentlichen oder auf andere Weise zugänglich zu machen: illegal gewaltverherrlichendes, volksverhetzendes, rassistisches Material und Inhalte, Propagandamittel, Kennzeichen verfassungswidriger Parteien oder ihrer Ersatzorganisationen oder Anleitungen zu Straftaten, pornographischer Materialien oder Inhalte, deren Gegenstand sexueller Missbrauch von Minderjährigen oder sexuelle Handlungen mit Tieren ist.

6. Es ist dem Kunden verboten, E-Mails an Dritte zu versenden, die in einen solchen Versand nicht eingewilligt haben. Eine Ausnahme gilt für den Versand im Rahmen eines bestehenden Kundenverhältnisses, sofern die

übrigen rechtlichen Anforderungen hierbei ordnungsgemäß beachtet werden. Vorgenanntes gilt auch für das Versenden von E-Mails, insbesondere Massen-E-Mails (Spam) in Chats und Internet-Foren.

7. Der Kunde hat sicherzustellen, dass durch die eigene Präsenz (inklusive aller Programme, Datenbanken etc.) keine Präsenzen oder Angebote anderer Kunden wie auch die Leistungsfähigkeit der Server der HUBERS beeinträchtigt werden und die Serverstabilität, Serverperformance oder Serververfügbarkeit in irgendeiner Weise beeinträchtigt wird. Insbesondere ist ein Missbrauch der Dienste der HUBERS untersagt.

8. Der Kunde verpflichtet sich, der HUBERS Störungen, Mängel und Schäden am System unverzüglich zu melden und alle Maßnahmen zu ergreifen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen.

9. Der Kunde ist verpflichtet, die HUBERS unverzüglich schriftlich zu informieren, sobald gegen ihn Ansprüche wegen der Verletzung der Rechte Dritter im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste von der HUBERS geltend gemacht

werden.

10. Die HUBERS kann aufgrund objektiver Kriterien die an ihre Kunden oder an die von diesen eingerichteten E-Mail-Postfächer gerichteten E-Mails filtern und nicht zustellen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine E-Mail schädlichen Code (Computerviren, Würmer oder Trojaner etc.) enthält, wenn Absenderinformationen falsch sind oder verschleiert werden oder es sich um unaufgeforderte oder verschleierte kommerzielle Kommunikation handelt.

e) Verfügbarkeit

Der Kunde kann eine mittlere Zugänglichkeit der von der HUBERS bereit gehaltenen Server und Datenwege bis zum Übergabepunkt in das Internet (Backbone) in Höhe von 99,0% auf das Jahr erwarten. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich der HUBERS liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, etc.) nicht zu erreichen ist. HUBERS kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.

f) Haftung für Inhalte

Der Kunde haftet für die Domain selbst sowie für sämtliche Inhalte, die der Kunde auf dem Webserver abrufbar hält oder speichert (Informationen, d.h. Daten, Grafiken, Bilder, Musikstücke, Videos oder sonstige Informationen, welche über die durch die HUBERS bereitgestellten Technologien abrufbar sind oder verbreitet werden). Der Kunde ist nach den allgemeinen Gesetzen hierfür verantwortlich. Entsprechendes gilt für Nutzungshandlungen auf den Webservern, die der Kunde veranlasst hat. Der Kunde hält HUBERS von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen Rechtsverletzungen durch den Kunden bzw. aus dessen Verantwortungsbereich gegenüber HUBERS geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.

g) Sperrung

1. Die HUBERS wird von der technischen Möglichkeit des Sperrens des Zuganges des Kunden auf die bereit gestellten Dienste nur in erforderlichen Ausnahmefällen Gebrauch machen und stets die berechtigten Belange des Kunden berücksichtigen. Nimmt die HUBERS eine Sperrung vor, so ist die HUBERS ggf. zur Sperrung sämtlicher vertragsgegenständlichen Dienste und Leistungen berechtigt. Die Wahl der Sperrmaßnahme liegt insoweit im Ermessen der HUBERS. Soweit eine registrierte Domain der Grund für die Sperrung ist, ist die HUBERS berechtigt, die Domain des Kunden in die Verwaltung der Registrierungsstelle zu geben.

2. Durch eine berechtigte Sperrung der HUBERS, wird der Kunde nicht von seiner Verpflichtung entbunden, die vereinbarten Entgelte zu entrichten.

3. Erhält die HUBERS Abmahnungen, Mahnungen oder Ermahnungen von dritter Seite, welche die glaubhafte Behauptung von Rechtsverletzungen enthalten, so ist die HUBERS berechtigt, ohne weitere Rechtsprüfung den Zugang Dritter zu den beanstandeten Informationen, von welcher die Verletzung ausgeht, einstweilen zu sperren, wenn nicht der Kunde gegenüber der HUBERS unverzüglich nachweist, dass eine Rechtsverletzung nicht vorliegt oder die HUBERS durch den Kunden – ggf. mit Leistung einer Sicherheit – von den Folgen einer Inanspruchnahme durch Dritte freigestellt wird. Zu einer Rechtsberatung gegenüber dem Kunden ist die HUBERS nicht verpflichtet.

4. Die HUBERS genügt ihren Mitteilungspflichten zur Vorbereitung bzw. Abwehr und Durchführung der Sperre, wenn sie die jeweiligen Mitteilungen hierüber per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse sendet. Es ist Sache des Kunden, die Abrufbarkeit der von ihm benannten E-Mail-Adresse zu gewährleisten.

5. Die HUBERS kann die Aufhebung der Sperrung davon abhängig machen, dass der Kunde den rechtswidrigen Zustand nachweislich beseitigt und zum Ausschluss einer Wiederholungsgefahr eine vertragsstrafenbewehrte

Unterlassungserklärung gegenüber der HUBERS abgegeben hat sowie für die Zahlung einer hieraus etwaig sich zukünftig ergebenden Vertragsstrafe Sicherheit geleistet hat. Die Höhe der Sicherheit entspricht insoweit der Höhe zu erwartender Kosten der HUBERS für den Fall einer Inanspruchnahme von dritter Seite. Die Höhe des

Vertragsstrafeversprechens orientiert sich dabei an der Bedeutung des Verstoßes.

6. Soweit die HUBERS von Dritten oder von staatlichen Stellen wegen eines Verhaltens in Anspruch genommen wird, welches die HUBERS zur Sperrung berechtigt, verpflichtet sich der Kunde, den Anbieter von allen Ansprüchen freizustellen und diejenigen Kosten zu tragen, die durch die Inanspruchnahme oder Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes entstanden sind. Dies umfasst insbesondere auch die erforderlichen

Rechtsverteidigungskosten des Anbieters.

7. Neben vorstehenden Gründen ist HUBERS auch Im Falle einer Verletzung der sich aus diesen AGB ergebenden Pflichten durch den Kunden zur Sperrung berechtigt. Der Kunde wird im Fall einer Sperrung im Voraus hierüber per E-Mail informiert. Für jede Sperrung von Accounts/Domains/Server des Kunden wegen Verstoßes gegen die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden werden 25,00 Euro (Sperr- /Entsperrgebühr) berechnet. Eine Wiederfreischaltung erfolgt frühestens nach Zahlung dieser Gebühr. Der Kunde ist auch während einer Sperrung an seine Leistungspflicht gebunden. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Dem Kunden verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass HUBERS kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Während der vorübergehenden Sperrung im Sinne der vorstehenden Absätze behält die HUBERS den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung.

h) Rückgabe von Speicherplatz

Zum Tag der Beendigung des Vertrags ist der Kunde zur Löschung oder zur Freigabe des ihm überlassenen Speicherplatzes (letzteres zur Löschung durch HUBERS) verpflichtet. Für eine rechtzeitige geeignete Aufbewahrung seiner Daten auf eigenen Speichermedien hat der Kunde selbst Sorge zu tragen.

i) Kündigung

Wenn nicht anderes vereinbart ist, ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Während des vom Kunden gewählten Vorauszahlungszeitraumes kann der Kunde den Vertrag jederzeit ordentlich nach Maßgabe der folgenden Regelungen kündigen:

1. Endet der vereinbarte und dem Kunden in der Rechnung Vorauszahlungszeitraum, ohne dass der Kunde den Vertrag gekündigt hat, so beginnt mit Ablauf des vom Kunden gewählten Vorauszahlungszeitraums der von ihm gewählte Vorauszahlungszeitraum, welcher bei Vertragsabschluss gewählt wurde, erneut, wenn nicht der Kunde schriftlich, per Email, Fax, Briefpost oder Online-Kundenbereich vor Ablauf einen anderen Vorauszahlungszeitraum wählt.

2. Die ordentliche Kündigung des Vertrags zu Hosting- oder Domain-Services durch den Kunden kann nur schriftlich geschehen. Voraussetzung für diese Kündigung durch den Kunden ist, dass die Domains zu seinem Vertrag von ihm geschlossen werden („Close“) oder durch seine Veranlassung zu einem anderen Provider mittels Konnektivitäts-Koordination umgezogen werden („KK“). An der Schließung der Domain bzw. am Umzug der Domain wirkt die HUBERS mit. Ohne „Close“ bzw. „KK“ ist eine ordentliche Kündigung technisch nicht möglich und unwirksam. Der Kunde wird in den FAQ der Webseite entsprechend angeleitet, wie er vertragsgemäß ordentlich kündigen kann. Diese vertragsgemäße ordentliche Kündigung gemäß vorstehenden Angaben muss spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf des laufenden Vorauszahlungszeitraumes erfolgen, damit sich der Vertrag nicht um einen weiteren Vorauszahlungszeitraum verlängert. Der Kunde ist folglich gehalten, die Kündigungsvoraussetzungen so rechtzeitig herbei zu führen, dass die Verlängerung des Vertrags und die Fälligkeit einer erneuten Vorauszahlung nicht eintritt.

3. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Rückerstattung der vom Zeitpunkt der Wirksamkeit seiner Kündigung bis zum Ablauf des von ihm gewählten Vorauszahlungszeitraumes „nicht verbrauchten“ Vorauszahlungen.

4. Die nach Maßgabe der vorherigen Bestimmung erfolgte Online-Kündigung hat die hiernach umgehende Löschung sämtlicher Daten (insbesondere der E-Mail-Konten) des Kunden auf dem für ihn bereit gestellten

Speicherplatz zur Folge. Für eine rechtzeitige Datensicherung auf eigenen Speichermedien hat der Kunde zu sorgen.

5. Die ordentliche Kündigung des Vertrags durch HUBERS in Textform ist zum Ende eines laufenden Kalendermonats

mit einer Frist von 20 Kalendertagen zulässig. Im Falle einer ordentlichen Kündigung durch HUBERS muss HUBERS dem Kunden dessen noch nicht verbrauchte Vorauszahlungen erstatten. Im Falle einer ordentlichen Kündigung durch HUBERS muss der Kunde entsprechend beim „Close“ bzw. „KK“ hinsichtlich der von ihm gehaltenen Domains mitwirken und den Speicherplatz zum Ablauf des Tages, an dem die Kündigung wirksam wird, löschen bzw. zur Löschung freigeben, anderenfalls ist HUBERS zur Löschung befugt.

6. Den Parteien bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages vorbehalten. Für die außerordentliche Kündigung ist mindestens Textform (z.B. durch E-Mail) vereinbart. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund liegt insbesondere dann vor,

a. wenn der Kunde mit einer fälligen Zahlung länger als 1 Monat in Verzug ist, oder

b. der Kunde trotz Abmahnung schuldhaft gegen eine vertragliche Pflicht verstößt oder

c. der Kunde nicht innerhalb angemessener Frist eine Vertrags- oder Rechtsverletzung beseitigt, insbesondere der Kunde auf seinem Speicherplatz rechtswidrige Informationen zum Abruf bzw. zur

Nutzung bereit hält, obwohl er durch Dritte oder durch HUBERS auf diesen Umstand hingewiesen worden ist.

d. Eine Abmahnung ist entbehrlich, wenn es sich um eine Pflichtverletzung handelt, die eine Fortsetzung des Vertrages für HUBERS unzumutbar macht, insbesondere, weil HUBERS wegen dieser Pflichtverletzung auch ggü. Dritten haftbar wäre.

e. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung des Vertrags zu Hosting- oder Domain-Services müssen beide Parteien beim „Close“ bzw. „KK“ hinsichtlich der von Kunden gehaltenen Domains

mitwirken und der Kunde muss den Speicherplatz zum Ablauf des Tages, an dem die Kündigung wirksam wird, löschen bzw. zur Löschung freigeben, anderenfalls HUBERS zur Löschung befugt ist.

f. Im Falle einer wirksamen außerordentlichen Kündigung des Vertrags zu Hosting- oder Domain-Services durch HUBERS hat HUBERS Anspruch auf Zahlung des Entgelts für den durch den Kunden gewählten

Vorauszahlungszeitraum, soweit der Kunde den Grund für die Kündigung zu vertreten hat. Soweit HUBERS den Grund für die außerordentliche Kündigung zu vertreten hat, muss HUBERS dem Kunden nicht verbrauchte Vorauszahlungen erstatten.

7. Erfolgt nach entsprechender angemessener Fristsetzung durch HUBERS keine Erklärung oder Handlung durch den Kunden, was in Bezug auf die Domain-Namen nach Kündigung geschehen soll, wird HUBERS nach Fristablauf

– frühestens zum Tag des Vertragsablaufes – die Betreuung des für den Kunden bei der zuständigen Registrierungsstelle registrierten Domain-Namens einstellen. HUBERS wird dies der zuständigen Registrierungsstelle

unverzüglich mitteilen. Dies kann zur Löschung des Domain-Namens durch die Registrierungsstelle führen.

8.. Erfolgt nach entsprechender angemessener Fristsetzung durch HUBERS keine Erklärung oder Handlung durch den Kunden, was in Bezug auf von ihm noch belegtem Speicherplatz nach der Kündigung geschehen soll,

wird HUBERS nach Fristablauf – frühestens zum Tag des Ablaufes des Vorauszahlungszeitraumes – den Speicherplatz löschen.

9. Soweit nicht der gesamte Vertrag zu Hosting- oder Domain-Services gekündigt wird, sondern lediglich die Kündigung einer Domain/mehrerer Domains/sämtlicher Domains erfolgt, besteht der Vertrag im Übrigen fort.

§ 7 Besondere Regelungen für den Bereich Werk- und Softwareüberlassung bzw. Erstellung

a) Verantwortlichkeit des Kunden 

1. Inhalt des Kundenauftrags
Für Inhalt und Richtigkeit der übermittelten Daten und Informationen bei einem Kundenauftrag ist ausschließlich der Kunde selbst verantwortlich. Er verpflichtet sich zudem, keine Daten zu übermitteln oder zu veröffentlichen, deren Inhalte Rechte Dritter verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Der Kunde bestätigt mit der Übertragung von Daten an HUBERS, die urheberrechtlichen Bestimmungen eingehalten zu haben.

2. Freistellung
Der Kunde hält HUBERS von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen solcher Verletzungen gegenüber HUBERS geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.

3. Datensicherung
Für die Sicherung der übersandten Informationen ist der Kunde mitverantwortlich. HUBERS kann nicht für den Verlust von übersandten Informationen des Kunden verantwortlich gemacht werden, da HUBERS keine allgemeine Datensicherungsgarantie übernimmt.

4. Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, die für den Vertrag notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit HUBERS die vertragliche Leistung durchführen kann.

5. Geheimhaltung
Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm bei der Vertragsdurchführung von HUBERS mitgeteilten und/oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten. Dies gilt insbesondere für solche Informationen, die im Bezug zu Suchgewohnheiten und Informations-Technologie der Suchmaschinen stehen.

b) Eigentumsvorbehalt

1. Allgemein
Sofern der Kunde Unternehmer ist, bleiben die von HUBERS gelieferten Waren, Werke und Materialien bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung im Eigentum HUBERS. Gegenüber Verbrauchern bleibt nur das gelieferte Produkt aus dem konkreten Vertrag bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises im Eigentum HUBERS. Der Kunde hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen jederzeit pfleglich zu behandeln. Der Kunde tritt einen Anspruch bzw. Ersatz, den er für die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust dieser Sachen erhält, an HUBERS ab. Der Kunde ist, soweit nachfolgend nichts abweichendes vereinbart wird, nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.

2. Pfändung und anderweitige Beeinträchtigungen
Wird die unter dem Eigentumsvorbehalt stehende Sache gepfändet oder anderweitig durch Dritte beeinträchtigt, hat der Kunde HUBERS unverzüglich zu benachrichtigen, damit eine Klage gem. §771 ZPO erhoben werden kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den HUBERS entstandenen Ausfall.

3. Weiterveräußerung
Soweit der Kunde Unternehmer ist, ist er zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an HUBERS in Höhe des vereinbarten Faktura-Endbetrages (inkl. Umsatzsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis HUBERS, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. HUBERS wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

4. Umbildung, Be- und Verarbeitung
Soweit der Kunde Unternehmer ist, erfolgt die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden stets namens und im Auftrag für HUBERS. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, HUBERS nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt HUBERS das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache HUBERS zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde HUBERS anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für HUBERS verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen gegen den Kunden tritt der Kunde auch solche Forderungen an HUBERS ab, die dem Kunden durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; HUBERS nimmt diese Abtretung schon jetzt an.

5. Rücknahme
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, aber auch im Falle der Beantragung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden, ist HUBERS berechtigt, die Sache zurückzunehmen. In der Rücknahme der Sache liegt in diesem Fall kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, HUBERS erklärt dies ausdrücklich schriftlich.

6. Freigabe von Sicherheiten
Übersteigt der Wert der Sicherheiten den Wert der gesicherten Forderungen um mehr als 15 Prozent, ist HUBERS auf Verlangen des Kunden zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet.

c) Gewährleistung bei Werk- und Softwareüberlassung

1. Gewährleistungsanspruch
Es bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Ist das Werk mangelhaft und verlangt der Kunde Nacherfüllung, kann HUBERS nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen. Werden Mängel auch nach wenigstens zweimaligem Nachbesserungsversuch nicht behoben, so hat der Kunde Anspruch auf Rücktritt oder Minderung.

2. Rechte bei unwesentlichen Mängeln
Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht dem Kunden unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessen Minderung des Preises zu.

3. Schadensersatz für Mängel
Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Schadensersatz für Mängel ist nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu leisten. Dieser Ausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.

4. Gefahrenübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung des Werks geht im Rahmen der Gewährleistungsabwicklung erst mit der Abnahme des Werks auf den Kunden über. Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Sache bereits mit Übergabe an die zum Transport bestimmte Person über.

5. Mitteilung
Sollte der Kunde erkennen, dass die Umverpackung beschädigt bei ihm ankommt bzw. nach Erhalt der Ware eine Beschädigung feststellen, bittet HUBERS den Kunden darum, dies mitzuteilen. Es besteht jedoch weder eine Pflicht zu einer solchen Mitteilung, noch werden durch eine unterbliebene Mitteilung die Gewährleistungsrechte des Verbrauchers berührt.

6. Rechte bei unwesentlichem Mangel
Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht dem Kunden unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessenen Minderung des vereinbarten Werklohns zu.

7. Verjährung
Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach dem Gefahrenübergang.

§ 8 Lizenzbedingungen

a) Urheberrecht
Von HUBERS entwickelte Software, Programmcodes, Datenbanken und Pläne einschließlich sämtlicher autorisierte Kopien sind geistiges Eigentum von HUBERS. Dies gilt auch, soweit das erstellte Projekt auf Vorschläge oder Mitarbeit des Kunden hin spezifiziert wurde. Alle aus dem Urheberrecht fließenden Rechte stehen allein HUBERS zu. Das Urheberrecht umfasst insbesondere den vollständigen Programmcode, den Aufbau sowie das Erscheinungsbild und das Design der Anwendungen der Software. Jede verändernde Vervielfältigung, Weitergabe, Änderung usw. ist ohne ausdrückliche Genehmigung nicht gestattet. Auch alle von HUBERS erstellten Texte, Bilder und sonstige Werke sind geistiges Eigentum von HUBERS. HUBERS ist berechtigt diese im Rahmen von (notwendigen) Updates und Upgrades zu verändern. Diese Veränderungen unterliegen ebenfalls dem urheberrechtlichen Schutz.

b) Lizenzerteilung
HUBERS wird dem Kunden mit Ausgleich sämtlicher, den Vertrag betreffender Rechnungen, alle für ihn erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist oder sich aus den für HUBERS erkennbaren Umständen des Auftrags ergibt. Im Zweifel erfüllt HUBERS die Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

c) Lizenzbedingungen
Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung, bedarf der Zustimmung von HUBERS. Dem Kunden ist weder die Unterlizenzierung, noch der Vertrieb, noch die Vervielfältigung gestattet. Es ist dem Kunden untersagt, die Software zu anderen als den vereinbarungsgemäßen Zwecken zu verwenden oder sie Dritten über den vertraglich vereinbarten Umfang hinaus zugänglich zu machen. Zum Zwecke der Sicherheit und für die Dauer der Lizenzerteilung ist dem Kunden die Anfertigung von Sicherheitskopien gestattet.

d) Referenzrecht
Soweit nicht anders vereinbart, behält HUBERS sich das Recht vor, die angefertigten Projekte als Referenzprojekte auf der eigenen Website vorzustellen, in Broschüren und Prospekten aufzuführen. Hiergegen steht dem Kunden ein Widerspruchsrecht zu.

e) Schadensersatz
HUBERS behält sich das Recht vor, für jeden Verstoß gegen die vertraglichen Lizenzbedingungen, insbesondere bei Verletzung des Urheberrechts, den entstandenen Schaden geltend zu machen.

§ 8 Schlussbestimmungen

a) Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Geschäftssitz von HUBERS in Potsdam vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder sofern der Kunde keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.

b) Rechtswahl
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach dem Heimatrecht des Kunden entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.

c) Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.